Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gilt:
Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil
Fanningberg 184
A-5573 Weißpriach
Österreich
I: AGB für Workshops, Führungen, Vorträge, Kurse
Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Workshops, Gruppen, Wildkräuterführungen, Kurse, Vorträge (nachfolgend als „Workshop” angeführt) und Nutzung von schriftlichen sowie digitalen Beiträgen von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil. Bei Kursen, die eine oder mehrere Nächtigungen inkludieren (nachfolgend als „Paket“ angeführt) gelten darüber hinaus die AGB zur Zimmervermietung (II: AGB für Zimmervermietung).
Die AGB für Workshops, Führungen, Vorträge, Kurse werden mit der Anmeldung (für Teilnehmer) zu einem Workshop, Kurs, Veranstaltungen o.Ä und bei Nutzung von Beiträgen auf dieser Homepage und anderen durch von Salla Feil betriebenen Seiten (Facebook, Instagram, Homepage) Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil.
Der Teilnehmer erklärt sich mit den AGB einverstanden.
Anmeldung Kurse, Vorträge, Workshops, Pakete
Die Anmeldung kann über die Website, per E-Mail und wenn angegeben auch per Telefon erfolgen. Nähere Informationen dazu sind in den jeweiligen Details des Kurses, Vortrages, Workshops oder Pakets ersichtlich.
Bezahlung der Kurs-, Vortrags-, Workshop- oder Paketkosten & Preise
Für die Bezahlung sind die genauen Zahlungsbedingungen der Beschreibung des jeweiligen Angebotes zu entnehmen.
Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung. Eine Zahlungspflicht der vollen Veranstaltungsgebühr besteht auch dann, wenn eine Veranstaltung nur teilweise besucht wird.
Die Gebühr ist vor Beginn der Veranstaltung nach Buchungsbestätigung auf das u.a. Konto zu überweisen. Nach vorheriger Rücksprache kann auch eine Bezahlung vor Beginn der Veranstaltung vor Ort passend und in bar erfolgen.
Mag. (FH) Salla Feil
Salzburger Sparkassa
IBAN: AT47 2040 4000 4254 8552
BIC: SBGSAT2SXXX
Stornierung einer Anmeldung
Storniert der Kursteilnehmer 24 Stunden vor dem Workshoptermin die Anmeldung, fallen Stornokosten an. Bei Abmeldungen bis 10 Tage vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 8,- EUR verrechnet, 9-2 Tage vor der Veranstaltung werden 50% des Kursbeitrages und innerhalb der 48 Stunden vor dem Workshop oder Nichterscheinen wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Bei Paketen, also Kursen, die eine oder mehrere Nächtigungen inkludieren gelten die Stornobestimmungen in den AGB zur Zimmervermietung. Die Stornobedingungen sind hinfällig, wenn vom Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer genannt wird, welcher die Veranstaltung besucht und den Kurs-, Vortrags-, Workshop- oder Paketbeitrag leistet.
Absagen oder Änderungen von Veranstaltungen
Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil behält sich Änderungen von Terminen und eventuelle Absagen vor. Änderungen und Absagen können aufgrund von nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, unvorhersehbaren Gegebenheiten sowie Krankheit von Mag. (FH) Salla Feil entstehen. Bei Absagen bzw. Änderung werden die angemeldeten Kursteilnehmer ehestmöglich und rechtzeitig informiert. Ausgenommen sind kurzfristige Absagen/Änderungen aufgrund höherer Gewalt. Aus Absagen oder Änderungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch kurzfristige Erkrankung von Mag. (FH) Salla Feil, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die Kursgebühren werden in diesem Fall gänzlich erstattet. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil sind daraus nicht abzuleiten.
Ein durch Schlechtwetter nicht im Freien durchführbares Programm wird nach Möglichkeit durch ein solches mit entsprechenden Inhalten in geeigneten Räumlichkeiten ersetzt.
Vertragsabschluss
Die Buchung von Workshops, Wildkräuterführungen, Kursen oder Vorträgen gilt als rechtsverbindliches Angebot des Käufers, dieses um den angegebenen Preis zu buchen bzw. zu erwerben. Nach Eingang der Buchung bzw. der Bestellung erhält der Käufer per Mail eine Bestätigung. Mit Absendung der Bestätigung tritt der Vertrag zwischen Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil und dem Teilnehmer bzw. dem Kunden in Kraft.
Haftungsausschluss
Auf www.almflausch.at, Facebook oder Instagram und im Zuge von Kursen zur Verfügung gestellte Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil übernommen.
Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko. Für Unfälle, Verletzungen oder Erkrankungen wird von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder. Alle Rezepte und Anwendungen obliegen der Eigenverantwortung und ersetzen keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und dürfen nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose und Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Medizinischer Rat ist durch Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil weder angedeutet noch beabsichtigt!
Aus den Beiträgen auf dieser Homepage oder aus Kursen erworbene Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche des Kursteilnehmers bzw. Kunden gegenüber Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil sind daher ausgeschlossen.
Sämtliche Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Dennoch wird keine Gewähr für ihre Vollständigkeit und Korrektheit übernommen. Für Schäden jedweder Art, die sich direkt oder indirekt aus dem Gebrauch der hier vorgestellten Inhalte ergeben könnten, wird nicht gehaftet. Eine Weitergabe an dritte Personen ist verboten. Die in Workshops, Wanderungen und Waren vorgestellten Methoden und Rezepturen sind kein Ersatz für medizinische Maßnahmen und Therapien. Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen müssen mit einem Arzt oder Therapeuten selbstverantwortlich besprochen werden. Für etwaige Schäden durch den Gebrauch der in Workshops, Wanderungen oder Produkten erwähnten (Wild-)Kräuter und deren Anwendung übernimmt Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil keinerlei Haftung!
Wenn die in Workshops, Wanderungen und Produkten vorgestellten Rezepte verwendet werden oder Anwendungen an der eigenen oder an weiteren Personen durchgeführt werden, so geschieht dies ohne die Verantwortung von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil, sondern allein auf eigene Verantwortung.
Urheberrecht
Die im Rahmen von Veranstaltungen durch Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ausgehändigten Unterlagen sowie sämtliche Informationen und Rezepte sind nur zum persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und unterliegen in jedem Fall dem Urheberrecht der Verfasserin Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil.
Bildrechte
Bild-, Audio- und Videomaterial auf www.almflausch.at, auf Facebook, Instagram sowie Werbemitteln, z.B. Flyern stammt aus Eigenfotografie von Mag. (FH) Christian Kirschler oder Mag. (FH) Salla Feil und ist urheberrechtlich geschützt. Audio, Foto- und Videoaufnahmen dürfen ohne Zustimmung nicht reproduziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise urheberrechtlich relevant genutzt werden.
Datenschutz
Persönlichen Angaben bei Anmeldungen zu Kursen, Vorträgen, Workshops oder Paketen auf dieser Homepage werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Einwilligungserklärung gemäß Datenschutz:
Die Teilnehmer sind ausdrücklich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltungen Audio, Foto- und Videoaufnahmen gemacht und für Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen durch Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil unentgeltlich verwendet werden dürfen. Die Veröffentlichung kann auf Homepage, Facebook, Instagram oder dergleichen sowie auf Werbemitteln, z.B. Flyern, erfolgen.
Teilnehmer können jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen (E-Mail an: office@almflausch.at).
Links
Diese Website enthält Links zu anderen Seiten. Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil übernimmt keine Verantwortung für den auf anderen Seiten praktizierten Datenschutz und die dort veröffentlichten Inhalte.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht wirksam sein, gelten statt der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Die Rechtsgültigkeit aller anderen Bestimmungen wird dadurch jedenfalls nicht berührt
II: AGB für Zimmervermietung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Privatzimmervermietung und in Anlehnung an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006). Sollten über die Nächtigung hinaus Leistungen wie Workshops, Gruppen, Wildkräuterführungen, Kurse, Vorträge in Anspruch genommen werden gelten hierfür I: AGB für Workshops, Führungen, Vorträge, Kurse.
Als Verwender der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt:
Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil
Fanningberg 184
A-5573 Weißpriach
Österreich
www.almflausch.at
Der Vertragspartner (Gast, Begleitung; s.u.) erklärt sich mit den AGB einverstanden.
Begriffsdefinitionen
Beherberger ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt und wird im Folgenden als „Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil“ bezeichnet. „Gast“ ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist zugleich „Vertragspartner“. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen, sie werden im Folgenden als „Begleitung“ bezeichnet.
Sollten Gast bzw. Begleiter über die Nächtigung hinaus Leistungen wie Workshops, Gruppen, Wildkräuterführungen, Kurse, Vorträge in Anspruch genommen werden gelten hierfür I: AGB für Workshops, Führungen, Vorträge, Kurse.
Vertragsabschluss – Anzahlung
Der Beherbungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Gastes von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil zustande und erfolgt unter der Bedingung, dass der Gast eine Anzahlung in Höhe von 30% des Entgeltes innerhalb 14 Tage nach Buchungsbestätigung tätigt, andernfalls behält sich Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil das Recht vor, die Buchung zu stornieren. Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil weist vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung den Gast auf die geforderte Anzahlung hin. Erklärt sich der Gast mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Gastes bei Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil zustande
Mag. (FH) Salla Feil
Salzburger Sparkassa
IBAN: AT47 2040 4000 4254 8552
BIC: SBGSAT2SXXX
Beginn und Ende der Beherbergung
Der Gast sowie die Begleiter haben das Recht, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Wird ein Zimmer vom Gast oder dem/den Begleiter/n erstmalig vor 08.00 Uhr in der Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorangegangene Nacht als erste Übernachtung. Die gemieteten Räume sind durch den Gast und den/die Begleiter am Tag der Abreise bis 09.00 Uhr freizumachen bzw. besteht nach vorheriger Vereinbarung die Möglichkeit für einen entgeltlichen „Late Check Out“ um spätestens 10.30 Uhr. Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
Sonderleistungen
nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffene Sonderleistungen von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil, die gesondert in Rechnung gestellt werden, sind:
a) Putzpauschale
b) Abgaben & Taxen
c) Infrastrukturbeitrag
d) Wäschewechsel
e) Sauna
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
Wurde die Anzahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Bei erfolgter Anzahlung bleiben die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankuftstages folgenden Tages reserviert – danach besteht für Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil keine weitere Beherbergungspflicht und es müssen vom Gast gemäß den Stornobestimmungen 90% des Beherbergungsentgeltes an Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil entrichtet werden.
Sowohl Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil als auch der Gast können bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag den Beherbergungsvertrag aus sachlich gerechtfertigten Gründen ohne anfallende Stornogebühren auflösen.
Stornogebühren
Außerhalb des mit 3 Monaten festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
3 Monate – bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
1 Monat – bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
1 Woche – letzte Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
Behinderungen der Anreise
Kann der Gast oder der/die Begleiter am Tag der Anreise nicht in den Beherbergungsräumlichkeiten erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Gast nicht verpflichtet, Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
Rechte
Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume.
Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ist ohne vorherige Absprach nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.
Verweigert der Gast die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Gast bzw. dem vom Begleiter eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Gast und/oder seine Begleiter gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
Wird ein Service in den Räumlichkeiten des Gastes zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20.00 Uhr und vor 07.00 Uhr) oder der Dauer des Aufenthaltes nicht entsprechender Frequenz (z.B. mehrmaliges Wechseln der Bettwäsche oder Handtücher innerhalb einer Woche) verlangt, so ist Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist entsprechend in den Preisangaben auf www.almflausch.at deklariert. Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen. Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechung seiner Leistung zu.
Pflichten
Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise bzw. zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn bzw. die Begleitung entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Steuern zu bezahlen. Bargeldlose Zahlungsmittel werden von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil akzeptiert, der Gast trägt jedoch alle damit zusammenhängenden Kosten.
Haftung
Der Gast haftet Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil gegenüber für jeden Schaden, den er oder die Begleitung oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil entgegennehmen, verursachen.
Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Gast eingebrachten Sachen dann, wenn die Sachen Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil oder den von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil befugten Leuten übergeben oder an einen von dieser angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Die Höhe einer allfälligen Haftung ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
Die Haftung von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil selbst verschuldet wurde.
Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste bzw. deren Begleiter des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben. In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen
Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist zu erbringen. Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil, die Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil gegenüber Dritten zu erbringen hat.
Verlängerung der Beherbergung
Der Gast bzw. die Begleitung hat keinen Anspruch darauf, dass der Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Gast seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil der Verlängerung zustimmen. Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil trifft dazu jedoch keine Verpflichtung.
Kann der Gast bzw. die Begleitung am Tag der Abreise Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Gast bzw. die Begleitung die angebotenen Leistungen von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ist berechtigt, mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
Vorzeitige Auflösung des Beherbergungsvertrages
Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil im Zeitraum der Nichtinanspruchnahme die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.
Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast bzw. die Begleitung
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil von der Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Gastes bzw. der Begleitung sind ausgeschlossen.
Erkrankung
Erkrankt ein Gast bzw. die Begleitung während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist.
Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil hat gegenüber dem Gast bzw. der Begleitung bei Erkrankung oder Todesfall gegen den Gast, der Begleitung bzw. deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast bzw. der Begleitung in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil entstehen
Sollte eine Abreise des Gastes bzw. der Begleitung aufgrund von Erkrankung nicht möglich, ein weiterer Aufenthalt in den vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten aufgrund nachfolgender Buchungen ebenfalls nicht möglich sein, so wird dem Gast die Möglichkeit der Übernachtung in den privaten Räumlichkeiten von Almrausch I Mag. (FH) Salla Feil zu einem reduzierten Preis angeboten. Sollte der Gast bzw. die Begleitung diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen, so sind anderwärtige Unterbringunsmöglichkeiten sowie der entsprechende Transport dorthin vom Gast bzw. der Begleitung selbst zu organisieren und die allfälligen Kosten (für Transport und Nächtigung) hierfür selbst zu tragen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil, wobei Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner (Gast), der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers (Gastes) eingebracht werden. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Gast, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers (Gastes) für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
Sonstiges
Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tag der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ist berechtigt, gegen Forderung des Gastes bzw. der Begleitung mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Gast ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil aufzurechnen, es sei denn, Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Gastes bzw. der Begleitung ist gerichtlich festgestellt oder von Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil anerkannt.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht wirksam sein, gelten statt der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Die Rechtsgültigkeit aller anderen Bestimmungen wird dadurch jedenfalls nicht berührt
Schlussbestimmungen
Almflausch I Mag. (FH) Salla Feil behält sich vor, jederzeit Änderungen der AGB vorzunehmen.
Es gilt österreichisches Recht.
Die für den Vertragsabschluss und die Kommunikation geltende Sprache ist Deutsch